Was ist JobErfolg?
Der Inklusionspreis "JobErfolg - Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" wird seit 2005, zuerst jährlich und seit 2022 alle 2 Jahre, gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung verliehen. Die Preisverleihung findet jeweils im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli statt.
Wer kann mitmachen?
Alle Arbeitgeber in Bayern, die Inklusion herausragend und beispielhaft (vor-)leben, können sich um den Inklusionspreis „JobErfolg“ bewerben bzw. für die Auszeichnung vorgeschlagen werden, sofern deren Geschäftszweck nicht primär die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist (z.B. Inklusionsbetriebe). Ausgeschlossen sind auch beschäftigungspflichtige Betriebe, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen sowie die Schaffung von sog. Außenarbeitsplätzen für Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) oder anderen Leistungsanbietern.
Wie kann ich mein Unternehmen bzw. meine Dienststelle vorschlagen?
Das Bewerbungsformular und die Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie unter www.zbfs.bayern/joberfolg
Bewerbungen um den Inklusionspreis „JobErfolg2024“ können ab sofort bis zum 14.12.2023 per E-Mail an JobErfolg@zbfs.bayern.de eingereicht werden.
Wer wählt die Preisträger aus?
Die Preisträger in den Kategorien Privatwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Ehren- und Innovationspreis werden durch eine Jury ausgewählt. Die Jury setzt sich zusammen aus dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeits- und Finanzministeriums, der Unternehmens- und Sozialverbände, der Gewerkschaften, der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern.