Was Sie als Arbeitgebende über die Ausgleichsabgabe wissen müssen!
Informationen für Arbeitgebende zu den Änderungen 2024
21. März 2024, 15:00 - 16:00 Uhr
online über MS Teams
Inklusionsberater:innen der EAA Würzburg
Die Pflicht, Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen, besteht für alle Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen. Ab 2024 gibt es bei „Nullbeschäftigung“ eine deutliche Erhöhung der Abgabe. Wir laden Sie zu unserer Online-Veranstaltung ein, in der wir über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Erfahren Sie, welche neuen Regelungen seit dem 1. Januar 2024 gelten. Was können Sie tun?
Entdecken Sie verschiedene Möglichkeiten und bewährte Strategien zur Minderung der Ausgleichsabgabe.
EAA Würzburg
ansprechstelle.wuerzburg@eaa-bayern.de
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme an über ansprechstelle.wuerzburg@eaa-bayern.de, um die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung zu bekommen.