Wir werden Sie darüber informieren, wie hoch die Ausgleichsabgabe ab 2024 sein wird und welche Veränderungen durch das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes auf Sie zukommen.
7. Mai 2024, 10:00 - 11:30 Uhr
Online via Zoom
Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgebende motivieren schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgebende schaffen, für die durch Inklusion ein Mehraufwand entsteht.
Ab 1. Januar 2024 ist ein neues Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft getreten, das einige Veränderungen mit sich bringt. Wir informieren Sie darüber, wie hoch die Staffelungen der Ausgleichsabgabe sind und welche Veränderungen durch das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes auf Sie zukommen.
Laura Maria Häse
Inklusionsberaterin EAA Aschaffenburg
EAA Aschaffenburg/Miltenberg
EAA Aschaffenburg
ansprechstelle.aschaffenburg@eaa-bayern.de
Telefon: 06021-1881817
Anmeldungen sind bis 30.04.2024 über die E-Mail Adresse ansprechstelle.aschaffenburg@eaa-bayern.de möglich. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten, mit denen Sie teilnehmen möchten, an.
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