Wir werden Sie darüber informieren, wie hoch die Ausgleichsabgabe ab 2024 sein wird und welche Veränderungen durch das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes auf Sie zukommen.
18. Juni 2024, 10:00 - 11:30 Uhr
Online via Zoom
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen haben im Vergleich zu Mneschen ohne Behinderung einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. In Bayern ist hierfür das ZBFS Inklusionsamt zuständig. In dieser Veranstaltung werden wichtige Themen zum besonderen Kündigungsschutz besprochen. Schwerpunkte sind, wer hat Anspruch, ab wann tritt dieser ein und wie läuft das Verfahren ab. Eingeladen sind alle Interessierten, insbesondere Arbeitgeber:innen aus dem Raum Aschaffenburg und Miltenberg.
Andrea Soler
Inklusionsberaterin EAA Aschaffenburg
EAA Aschaffenburg/Miltenberg
EAA Aschaffenburg
ansprechstelle.aschaffenburg@eaa-bayern.de
Telefon: 06021-1881817
Anmeldungen sind bis 10.06.2024 über die E-Mail Adresse ansprechstelle.aschaffenburg@eaa-bayern.de möglich. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten, mit denen Sie teilnehmen möchten, an.
Flyer der Veranstaltung als PDF Download