Einführung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern

inklusiv beraten: unbürokartisch | umfassend | regional | kostenfrei

Seit dem 1.1.2022 werden auf Grundlage des Teilhabestärkungsgesetzes die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern eingeführt (§ 185a SGB IX). Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

 

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen alle bayerischen Arbeitgeber bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung:

 

  • Die Beraterinnen und Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nehmen aktiv mit Arbeitgebern der Region Kontakt auf.
  • Sie informieren über Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
  • Die Beraterinnen und Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber stehen allen bayerischen Arbeitgebern als Lotse bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung.
  • Nicht zuletzt unterstützen die Beraterinnen und Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.

 

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber werden in ganz Bayern flächendeckend für alle Regionen eingerichtet.

 


 

Sie wollen mehr wissen? Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme!