Antragstellung

bei Antragstellung für den zuständigen Leistungsträger unterstützen


Zum gesetzlichen Auftrag der EAA gehört es auch, Arbeitgeber bei der Beantragung von Förderleistungen zu unterstützen. Wir beraten, was bei welchem Leistungsträger beantragt werden kann und unterstützen Arbeitgeber auf Wunsch bis zur Unterschriftsreife des Antrags.


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir kümmern uns um den Rest.